Statuten des Vereins
Eisbadeverein Österreich
Verein zur Förderung von Eisbaden
und Kältetraining
Auszug aus den Statuten:
Präambel
Die
in diesem Statut auf natürliche Personen bezogenen Bezeichnungen sind zur
besseren Lesbarkeit nur in männlicher Form angeführt. Sie beziehen sich
gleichermaßen auf Frauen und Männer.
§
1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den
Namen ”Eisbadeverein Österreich“ – Zusatz: „Verein zur Förderung von Eisbaden
und Kältetraining“
(2) Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich und den deutschsprachigen Raum.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
§
2: Zweck
Der
Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die
Förderung und Verbreitung von Eisbaden und anderen Formen des Kältetrainings
(z.B. Kaltbaden, Winterschwimmen, Kryokammern, etc.) zum Zweck von
o Gesundheitsförderung
o Gesunderhaltung
o Steigerung des Wohlbefindens
o Leistungssteigerung
o Regeneration
o Resilienzförderung
o Erweiterung der Komfortzone
o Steigerung der Lebensfreude
um Kältetraining langfristig in der Gesellschaft zu
verankern.
Für
die Mitglieder bietet der Verein unter anderem Folgendes:
o die Möglichkeit, sich zu vernetzen
o bei Veranstaltungen teilzunehmen
o fachliche Informationen zu bekommen
o Einkaufsgemeinschaften
o Treffen und Ausflüge
o Fortbildungen
o Eisbaden im Sommer
§
3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll
durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel
erreicht werden.
(2) Als Tätigkeiten und ideelle
Mittel dienen
a) Homepage
b) Soziale Medien
c) Workshops, Vorträge,
Seminare
d) Publikationen
e) Veranstaltungen und
Aktivitäten (Diskussionsveranstaltungen, gesellige Zusammenkünfte, etc.)
f) Wissenssammlung und
Unterstützung von Forschung im Bereich körperlicher, emotionaler und mentaler Gesundheit
sowie Auswirkungen auf den menschlichen Körper, kurz- und langfristig.
g) Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung von
Informationen
h) Interessensvertretung für alle, die an
Kältetraining interessiert sind
i) Hervorbringen von Verhaltens-Empfehlungen auf Basis
von Best-Practice und Sicherheitsaspekten
j) Tests von Material und Ausrüstung sowie
Empfehlungen daraus
k) Kooperationen mit anderen
Organisationen
l) Wettbewerbe
(3) Die erforderlichen
materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a) Sponsoring
b) Veranstaltungen
c) Spenden
d) Förderungen
e) Subventionen
f) Vermächtnisse
g) Provisionen
h) Ggf. Beitrittsgebühren
und Mitgliedsbeiträge
i) Sonstige
Zuwendungen
§
4: Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des
Vereins gliedern sich in ordentliche, aktive, außerordentliche und
Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder
sind jene, die Interesse an Eisbaden oder Kältetraining haben und den Zielen
des Vereins zustimmen.
(3) Aktive sind solche, die
sich an der Vereinsarbeit beteiligen und für die Umsetzung der Vereinsziele
aktiv sind, z.B. durch Mitarbeit an der Organisation oder Durchführung von
Veranstaltungen, Betreuen von Social Media Kanälen, Werben neuer Mitglieder
oder Sponsoren, etc..
(4) Außerordentliche
Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines
erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.
(5) Ehrenmitglieder sind
Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Zum Beitrittsformular: https://eisbadeverein.at/beitritt
Datenschutzerklärung: https://kaltbaden.at/verein/datenschutz
Kontakt: eisbadeverein@gmail.com