Statuten des Vereins

Eisbadeverein Österreich

Verein zur Förderung von Eisbaden und Kältetraining

 

Auszug aus den Statuten:


Präambel

Die in diesem Statut auf natürliche Personen bezogenen Bezeichnungen sind zur besseren Lesbarkeit nur in männlicher Form angeführt. Sie beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.

 

 

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

 

(1)   Der Verein führt den Namen ”Eisbadeverein Österreich“ – Zusatz: „Verein zur Förderung von Eisbaden und Kältetraining“

(2)   Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich und den deutschsprachigen Raum.

(3)   Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.

 

 

§ 2: Zweck

 

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung und Verbreitung von Eisbaden und anderen Formen des Kältetrainings (z.B. Kaltbaden, Winterschwimmen, Kryokammern, etc.) zum Zweck von

 

o  Gesundheitsförderung

o  Gesunderhaltung

o  Steigerung des Wohlbefindens

o  Leistungssteigerung

o  Regeneration

o  Resilienzförderung

o  Erweiterung der Komfortzone

o  Steigerung der Lebensfreude

 

um Kältetraining langfristig in der Gesellschaft zu verankern.

 

 

Für die Mitglieder bietet der Verein unter anderem Folgendes:

 

o  die Möglichkeit, sich zu vernetzen

o  bei Veranstaltungen teilzunehmen

o  fachliche Informationen zu bekommen

o  Einkaufsgemeinschaften

o  Treffen und Ausflüge

o  Fortbildungen

o  Eisbaden im Sommer

 

 

 

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

 

(1)   Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

 

(2)   Als Tätigkeiten und ideelle Mittel dienen

 

a)      Homepage

b)      Soziale Medien

c)      Workshops, Vorträge, Seminare

d)     Publikationen

e)      Veranstaltungen und Aktivitäten (Diskussionsveranstaltungen, gesellige Zusammenkünfte, etc.)

f)       Wissenssammlung und Unterstützung von Forschung im Bereich körperlicher, emotionaler und mentaler Gesundheit sowie Auswirkungen auf den menschlichen Körper, kurz- und langfristig.

g)     Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung von Informationen

h)     Interessensvertretung für alle, die an Kältetraining interessiert sind

i)       Hervorbringen von Verhaltens-Empfehlungen auf Basis von Best-Practice und Sicherheitsaspekten

j)       Tests von Material und Ausrüstung sowie Empfehlungen daraus

k)      Kooperationen mit anderen Organisationen

l)       Wettbewerbe

 

 

 

(3)   Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

 

a)      Sponsoring

b)      Veranstaltungen

c)      Spenden

d)     Förderungen

e)      Subventionen

f)       Vermächtnisse

g)      Provisionen

h)      Ggf. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge

i)       Sonstige Zuwendungen

 

 

 

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

 

(1)   Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, aktive, außerordentliche und Ehrenmitglieder.

 

(2)   Ordentliche Mitglieder sind jene, die Interesse an Eisbaden oder Kältetraining haben und den Zielen des Vereins zustimmen.

 

(3)   Aktive sind solche, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen und für die Umsetzung der Vereinsziele aktiv sind, z.B. durch Mitarbeit an der Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen, Betreuen von Social Media Kanälen, Werben neuer Mitglieder oder Sponsoren, etc..

 

(4)   Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.

 

(5)   Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

 

 

 


 

Zum Beitrittsformular: https://eisbadeverein.at/beitritt

Datenschutzerklärung: https://kaltbaden.at/verein/datenschutz

 

 

 

 

 

Kontakt: eisbadeverein@gmail.com